Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes hat über den Spielausfall der Partie zwischen Türkgücü München gegen den SV Wacker Burghausen vom 19. April 2025 wegen „Verursachen eines Spielausfalls“ der Münchner entschieden und das Spiel mit 2:0 für Burghausen gewertet. Somit erhalten die Salzachstädter die drei Punkte, Türkgücü München wird zudem mit einer Geldstrafe belegt und kann binnen sieben Tagen Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Eine Aufnahme der Wertung in die offizielle Tabelle kann erst nach Eintritt der Rechtskraft erfolgen.
Die Vorwürfe seitens Türkgücü München in der Öffentlichkeit weist der SV Wacker Burghausen mit Vehemenz zurück: „Wir waren stets zu Gesprächen bereit, aber wenn man uns als Nachholtermin den 22. April, an dem Termin schon seit Wochen das Spiel in Bamberg angesetzt wurde, anbietet oder den 30. April beziehungsweise den 01. Mai nennt, wo wir bereits am 02. Mai und somit nicht einmal 24 beziehungsweise 48 Stunden später zuhause gegen Bayreuth spielen, sind das für uns keine ernst gemeinten Anfragen.”